Allgemeine Informationen, Preise und Terminabsagen

Kostenübernahme

Osteopathie ist in der Regel eine Privatleistung, jedoch bieten viele Krankenkassen finanzielle Unterstützung an. Voraussetzungen hierfür sind oft eine anerkannte Osteopathie-Ausbildung und Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband. 

Ich erfülle diese Voraussetzungen. Die meisten Krankenkassen verlangen zudem eine ärztliche Bescheinigung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Ihrer Behandlung über die genauen Bedingungen.

Alternativ kann die osteopathische Behandlung auch über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Klären Sie bitte mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, inwieweit Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden.

Öffnungszeiten

wochentags 9.00 - 18.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail)

Privatpreise

KG (25 Min.)                      35 €

Fango (20 Min.)                 21 €

Heißluft (10 Min.)              12 €

Massage (20 Min.)             30 €

Lymphdrainage (30 Min.)  38 €

Lymphdrainage (45 Min.)   57 €

Lymphdrainage (60 Min.)   76 €

Ultraschall (10 Min.)      

Elektrotherapie    nach Anwendung

Kinesiotape (kleine Anlage) 10 €

Kinesiotape (große Anlage) 15-20 €

Hausbesuch inkl. Wegegeld  24 €

 

Osteopathie 

ab 10 Jahre & Erwachsene (50-60 Min.) 85 €

Kinder 4-9 Jahre (45-55 Min.) 70 €

Kinder 0-3 Jahre (30-40 Min.) 60 €

Bei der osteopathischen Erstvorstellung sind für alle Altersgruppen mindestens 60 Minuten erforderlich! 

Heilpraktische Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

 

Zusatzinformation für beihilfeberechtigte Personen:

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen.

 

Zusatzinformation für privatversicherte Personen:

Einige private Krankenversicherer könnten versuchen, den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.

Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse meine Honorarbeiträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen.                                 

Terminabsage

Meine Praxis ist mit einem Bestellsystem organisiert und die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. 

Der Behandlungstermin muss 36 Stunden vorher persönlich, per Telefon (Anrufbeantworter) oder Email abgesagt werden. 

Im Fall einer verspäteten oder keiner Absage wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe der Hälfte des Behandlungspreises in Rechnung gestellt.